Bei jedem Bauvorhaben sind neben den bundeslandspezifischen Bauordnungen und Richtlinien eine Reihe anderer baurechtlicher Vorschriften einzuhalten sowie vorangehende Rechtsschritte und Maßnahmen detailliert zu planen, um haftungsrechtlich abgesichert zu sein und Kostenfallen zu vermeiden. Wir erstellen fachlich fundierte Bauträgerverträge, setzen uns für die Erlangung einer Baugenehmigung ein und kooperieren diesbezüglich für Sie mit der Baupolizei. Zudem vertreten wir in zivilrechtlichen Fällen, insbesondere in nutzungs-, eigentums- und verwertungsrechtlichen Streitigkeiten und beraten kompetent in Bezug auf die Architektenhaftung, Schadenersatzansprüche für Baumängel und Honorarstreitigkeiten.