Als Gesundheitsrecht wird das Recht des Gesundheitswesens verstanden, vornehmlich das Sozialrecht, das Berufsrecht und weitere Vorschriften, die die Sozial- und die Privatversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, medizinische Rehabilitation über verschiedene Träger), die Tätigkeit von Leistungserbringern und den Betrieb der dazu notwendigen Infrastruktur (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Apotheken, Rettungsdienste und andere) regeln. Das Medizinrecht ist wie u.a. das Arztrecht ein Teilgebiet des Gesundheitsrechts. Wir sind Ihr Partner für Vertragsgestaltungen und vertreten Sie erfolgreich bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen.