Ziel des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist es, unlautere Geschäftspraktiken wie beispielsweise irreführende Werbungen und unerlaubte Absprachen zwischen Unternehmen zu unterbinden und den unverfälschten Wettbewerb zu garantieren. Die Beratung in Private Enforcement-Fällen und die Vertretung in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor dem Kartellgericht sowie in Fusionskontrollverfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde bilden einen Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.