Ziel des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist es, unlautere Geschäftspraktiken wie beispielsweise irreführende Werbungen und unerlaubte Absprachen zwischen Unternehmen zu unterbinden und den unverfälschten Wettbewerb zu garantieren. Die Beratung in Private Enforcement-Fällen und die Vertretung in Kartell- und Missbrauchsverfahren vor dem Kartellgericht sowie in Fusionskontrollverfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde bilden einen Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.

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Grinzinger Allee 8, 1190 Wien

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